Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung
(Auftragnehmer = Elisabeth Seebacher EPU)
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Mündliche Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) ist Dienstleister und Berater im Bereich Marketing, Kommunikation, Onlinedienste und Business Design. Der Auftragnehmer ermöglicht es dem Auftraggeber, seine Produkte und Dienstleistungen effektiv und zielgruppensicher zu bewerben. Hierzu nutzt der Auftragnehmer unter anderem Softwarelösungen Dritter. Der Auftragnehmer schuldet keinen spezifischen Erfolg.
2.2 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.3 Der Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
3. Google Ads & Social-Media-Plattformen / Urheberrechte
3.1 Bietet der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter anderem die Einrichtung und Betreuung derKommunikation zu Werbezwecken über Social-Media-Plattformen (z.B. Facebook, Instagram, etc.) oder Google Ads an, so sind folgende Besonderheiten zu beachten:
3.1.1 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber hiermit vor Auftragserteilung darauf hin, dass die Anbieter der Social-Media-Plattformen & Google Ads es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das vom Auftragnehmer nicht beherrschbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Der Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) kann daher nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne zum gewünschten Zeitraum abrufbar ist.
3.1.2 Der Auftragnehmer arbeitet auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der Anbieter und legt diese auch dem Auftrag des Auftraggebers zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-) bestimmen. Der Auftragnehmer kann die Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Anbieter aufgrund der oftmals grundlosen Strenge und/oder der Widersprüchlichkeit aber nicht gewährleisten.
3.2 Dem Auftragnehmer ist es bei Inhalten (Fotos, Texte, Logos, Musik), die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, nicht möglich, diese auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. Es obliegt dem Auftraggeber, das Rechteclearing für derartige zur Verfügung gestellte Inhalte selbst zu betreiben.
Der Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) ist von der Haftung der Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechtsverletzung freigestellt und hält der Auftraggeber den Auftragnehmer dahingehend vollständig schad- und klaglos.
3.3 Da der Suchalgorithmus von Google unberechenbar ist und kontinuierlich geändert wird, wird vom Auftragnehmer nicht gewährleistet, dass die Werbeanzeigen des Auftraggebers immer auf Platz eins angezeigt werden.
4. Haftung / Schadenersatz
4.1 Der Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
4.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können gegenüber dem Auftragnehmer nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger spätestens jedoch binnen drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis geltend gemacht wurden, falls nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine kürzere Verjährungsfrist in Einzelfällen vorgesehen ist.
4.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein grobes Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
4.4 Die Haftung des Auftragnehmers im Rahmen der Beratung und Dienstleistung aufgrund von Fahrlässigkeit wird sowohl im Einzelfall als auch insgesamt für alle Schadensfälle innerhalb eines Kalenderjahres mit einem Betrag von EUR 2.000;- beschränkt. Ist im Einzelfall eine Erhöhung der Haftsumme gewünscht, werden die Kosten einer entsprechenden Zusatzversicherung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4.5 Sofern der Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
5. Geheimhaltung / Datenschutz
5.1 Der Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
5.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
5.3 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Vertragserfüllung im Zuge der Beratung und Dienstleistungserbringung. Zu diesem Zweck werden personenbezogene Daten verwendet und unter Umständen Dritten vorgelegt. Die Daten werden während der Dauer des Vertragsverhältnisses und nach Beendigung dessen zumindest solange aufbewahrt, als gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen. Der Auftraggeber stimmt der zweckgebundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegen jederzeitigen Widerruf hiermit ausdrücklich zu.
6. Honorar
6.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU). Der Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Erhalt der Rechnung fällig.
6.2 Der Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) wird eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
6.3 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU), so behält der Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.
6.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
7. Elektronische Rechnungslegung und Korrespondenz
7.1 Der Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Elisabeth Seebacher EPU) ausdrücklich einverstanden.
7.2 Der Auftraggeber bestätigt, dass er darauf hingewiesen wurde, dass die elektronische Korrespondenz – insbesondere durch E-Mail – beträchtlichen datenschutzrechtlichen Unsicherheiten ausgesetzt ist. Es ist insbesondere unmöglich, den Verlust von E-Mails zu vermeiden oder unautorisierte Personen vom Lesen, Abfangen, Ändern oder Fälschen von E-Mails abzuhalten. Dies könnte zu wesentlichen Einbußen führen. Trotzdem ist der Auftraggeber mit der Übermittlung der gesamten Korrespondenz in Form von E-Mails durch den Auftragnehmer grundsätzlich einverstanden, sofern dieser nicht ausdrücklich davon Abweichendes anordnet. Sofern dem Auftraggeber technische Hilfsmittel für die elektronische Unterschrift oder die Verschlüsselung zur Verfügung stehen und er diese zu benützen beabsichtigt, wird er dies dem Auftragnehmer entsprechend bekannt geben.
8. Dauer des Vertrages
8.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
8.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt;
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät; oder
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem Auftragnehmer bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
9.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der geschriebenen Form; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
9.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Elisabeth Seebacher EPU). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Elisabeth Seebacher EPU) zuständig.